Schützen Sie die Persönlichkeitsrechte der Kinder !
Daten für die Beobachtungsbögen dürfen nur mit schriftlicher Einverständnis-erklärung der Eltern erhoben werden!
Bevor Sie Ihr Einverständnis erklären sollten Sie zuerst prüfen, ob beim Träger
des Kindergartens die Mindestanforderungen gem. DSGVO eingehalten werden.
Auf Wunsch sind wir Ihnen dabei gerne behilflich.
Kita - Beobachtungsbögen zur Erstellung eines Entwicklungsprofils
Mit freundlicher Genehmigung vom Kultusministerium
Baden-Württemberg stellen wir Ihnen hier die Broschüre
“Datenschutz in Kindertageseinrichtungen” zum Download bereit.
(zum Download der PDF-Datei bitte den Flyer anklicken)
Öffentliche und nicht-öffentliche Verwaltungen
und Kindertagesstätten (Kita´s)