Was nach der DSGVO zwingend erforderlich ist:
- Prüfen ob für Ihr Unternehmen ein Datenschutz- beauftragter erforderlich ist, - Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, - Liste der Personen, die Zugriff auf personen- bezogene Daten haben, - Prozesse festlegen und Prozesshandbuch schreiben, - Datenschutz-Folgeabschätzung durchführen, falls nötig,
- Durchführung und regelmäßige Überprüfung der 8 technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM´s).
- Datenschutzerklärung auf Ihrer Website anpassen !
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