Die meisten Apotheken sind zertifiziert.
Für die Zertifizierung muss eine Person benannt werden, die in der Apotheke für den Datenschutz zuständig ist.

ACHTUNG: Eine “Benennung” entspricht keinesfalls der gesetzlich
vorgeschriebenen “schriftlichen Bestellung” eines Datenschutzbeauftragten.

Ist  k e i n  gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter “bestellt”,
kann dies zu einem hohen Bußgeldbescheid führen !!!

Gesundheitsdaten unterliegen besonderen Datenschutzregeln.

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