Die meisten Apotheken sind zertifiziert.
Für die Zertifizierung muss eine Person benannt werden, die in der Apotheke für den Datenschutz zuständig ist.
ACHTUNG: Eine “Benennung” entspricht keinesfalls der gesetzlich
vorgeschriebenen “schriftlichen Bestellung” eines Datenschutzbeauftragten.
Ist k e i n gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter “bestellt”,
kann dies zu einem hohen Bußgeldbescheid führen !!!
Gesundheitsdaten unterliegen besonderen Datenschutzregeln.
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